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Das sollten Sie unbedingt zum Thema Datenschutz wissen

Seit über zwanzig Jahren zählen namhafte Kunden wie Accenture oder die BMW Group Austria auf Thiemo Sammern´s Expertise in Sachen Datenschutz und Datenmanagement. Sein Unternehmen, METHIS, nutzt seit über zwanzig Jahren ausgefeilte und äusserst kluge Werkzeuge, um personenbezogene Daten rechtlich und inhaltlich korrekt aufzubereiten.

Im folgenden Interview erfahren Sie, was jedes Unternehmen und jeder Manager über das neue europäische Datenschutzgesetz wissen muss:

Thiemo, wir freuen uns sehr, einen ausgewiesenen Experten in Sachen Kundendaten interviewen zu können. Ab wann tritt eigentlich die neue europäische Datenschutzverordnung in Kraft?
Die Verordnung ist bereits seit Mai 2016 in allen Mitgliedsländern in Kraft! Aktuell gilt eine Übergangszeit von 2 Jahren, in der sich alle betroffenen Parteien auf die neuen Regelungen einstellen müssen. Die Rechte, Pflichten und Strafen werden dann ab dem 25.05.2018 exekutiert.

Was bedeutet eigentlich der Begriff „Verordnung“ genau?
Eine Verordnung tritt in allen EU Mitgliedsländern automatisch in Kraft. Sie muss nicht erst in den einzelnen Mitgliedsländern separat beschlossen werden. Damit erreicht man eine schnelle und lückenlose Vereinheitlichung der Rechte und Pflichten in allen EU Ländern.

Diese Verordnung orientiert sich übrigens am bestehenden deutschen Datenschutzgesetz, enthält aber auch umfangreiche Erweiterungen. Sie regelt die Rechte der Konsumenten, die Pflichten der Unternehmen und die Strafen bei Verstössen.

Wie hoch sind die möglichen Geldbussen bei Verstössen gegen die Datenschutzverordnung?
Da sieht man, dass es ernst gemeint ist! Die Strafen betragen bis zu vier Prozent des globalen Jahresumsatzes eines Unternehmens!

Für wen gilt diese Verordnung eigentlich?
Sie muss von allen Unternehmen eingehalten werden, die Daten von EU-Bürgern speichern und verarbeiten. Der Ort des Unternehmenssitzes ist daher irrelevant.

Welche Vorteile bringt diese Verordnung deiner Meinung nach?
Für Unternehmen bringt sie in erster Linie Rechtssicherheit in allen EU Staaten. Bis dato musste man sich mit länderspezifischen Regelungen und Auslegungen herumschlagen, was mitunter unglaublich aufwändig war.

Beschwerden oder Klagen können mit der neuen Regelung bei jeder beliebigen Datenschutzbehörde innerhalb der EU eingereicht werden. Ein deutscher Kunde kann sich also bei einer deutschen Behörde über Datenschutzverletzungen eines – beispielsweise - litauischen Unternehmens beschweren.

Das erleichtert die Durchsetzung der Kundenrechte natürlich enorm.

Theorie ist das Eine. Praxis das Andere. Ich gehe davon aus, dass es etliche Leser dieses Blogs gibt, die praktische Fragen zum Thema Datenschutzverordnung haben. Wo können sie sich genau informieren und praktische Hilfestellung bekommen?

Sie können sich mit jeglichen Fragen zum Datenschutz gerne bei mir melden. Wir bieten beispielsweise auch immer wieder kostenfreie Webinare zu diesem Thema an:

t.sammern@methis.at
Telefon +43 662 2202 4413,
Mobil +43 664 3405 097

Herzlichen Dank für das Interview!

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